Mit dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, dem sogenannten "Patientenverfügungsgesetz", wurde das Vorsorgeinstrument "Patientenverfügung" (PV) gesetzlich gestärkt. Die fachliche und gesellschaftliche Diskussion um ihre Vor-und Nachteile sowie ihre praktische Umsetzung wird auch weiterhin kontrovers geführt, jedoch wächst parallel beständig der Anteil der Patienten in Krankenhäusern, die eine PV erstellt haben [1]. Gerade im intensivmedizinischen Bereich ergeben sich dabei besondere Anforderungen an das Behandlungsteam [2]. Kürzlich wurde die Aussagekraft von PV auf vier Intensivstationen eines Universitätsklinikums analysiert. Im Zeitraum zwischen September 2013 und März 2014 hatten 11,8 % (n = 112/950) der Intensivpatienten mit einer Liegedauer über 48 Stunden eine PV verfasst [3]. Bisher liegen in diesem Setting jedoch nur wenig nationale, empirische Daten zum Umgang mit PV und zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende vor [3-7]. Den Fokus der vorliegenden Studie bildeten daher die Sichtweisen von leitenden Intensivmedizinern zur Umsetzung von PV sowie ihre Erfah-rungen zu diesbezüglichen ethischen Herausforderungen. Methode Die Untersuchung erfolgte als standardisierte, postalische Befragung aller deutschen Kliniken mit mehr als 300 Betten und einer anästhesiologisch geführten Intensivstation. Zur Identifikation der Kliniken (n = 299) wurde das Deutsche Krankenhausverzeichnis (http://www.deutscheskrankenhaus-verzeichnis.de) genutzt. Der Fragebogen sollte von einem leitenden Intensivmediziner pro Klinik ausgefüllt werden, das heißt die Teilnehmer sollten Entscheidungsträger auf der anästhesiologisch geführten Intensivstation (Chefarzt, leitender Arzt, Oberarzt) und Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin sein. Die Datenerhebung erfolgte von Januar bis Mai 2015; die Teilnahme an der Befragung war freiwillig. Zur Erhöhung der Rücklaufquote wurde die Total-Design-Methode [8] mit mehreren Kontaktaufnahmen und Erinnerungen (schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail) angewendet. Die theoretische Grundlage zur Entwicklung des Fragebogens bildete eine eigene Vorstudie [9], in