“…B. BPlfV, DRG, PEPP/ OPS, PIA [Bayerisches Modell, Fallpauschalen], Notfallversorgung, Ermächtigungen, vor-und nachstationär, Hochschulambulanz, MVZ, Vertragsärzte/-psychotherapeuten, EBM, GOÄ) stellt für psychiatrische Patienten oft ein unüberwindbares Hindernis dar, begründete Leistungsansprüche erfüllt zu bekommen. Dies ist umso einschneidender, da gerade psychiatrische Patienten einer lebensweltbezogenen, individuell abgestimmten Behandlung bedürfen [5]. Ein "ethisches Gesundheitssystem" muss die individuellen Bedürfnisse seiner Mitglieder berücksichtigen, welches über eine stärkere Klientenzentrierung geschehen kann.…”