Während in der Vergangenheit im Zuge des Aufbaus des Brückennetzes in Deutschland die Normung des Neubaus immer weiterentwickelt wurde, befindet sich die Entwicklung des Rückbaus noch in den Anfängen. Wegen des zunehmenden Alters von Bestandsbrücken und der veränderten Nutzungsanforderungen werden heute meist Ersatzneubauten erforderlich. Der Rückbau der Bestandsbrücken erfolgt nach wie vor ohne speziell hierfür abgestimmtes Regelwerk. Die beteiligten Bauherren, Planer und Ausführende gehen dabei Risiken ein, die es in Zukunft zu verringern gilt. Nachdem in vielen Tagungen und Gesprächen Regelungen zum Rückbau gefordert wurden, ist nun aus den Erfahrungen beim Entwurf, der Ausführungsstatik und der statisch‐konstruktiven Prüfung beim Rückbau ein bislang unveröffentlichter erster Entwurf zur Regelung des Rückbaus von Brücken entstanden, dessen Inhalt und Bearbeitungsstand hier wiedergegeben ist.