Knut Benjamin Pißler geht anhand des Rechtsinstituts der Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens exemplarisch der Frage nach, welchen Ursprung Zivilrecht in China hat. Er vergleicht das Recht vor Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 mit dem geltenden chinesischen Recht. Unterschiede sind zu erwarten, da die Arbeiten am Zivilrecht der Volksrepublik China und insbesondere am noch jungen Vertragsgesetz aus dem Jahr 1999 in einem anderen politischen und gesellschaftlichen Kontext vorgenommen wurden als die Bemühungen um eine Zivilrechtskodi kation während der Qing -Dynastiezwischen 1902 und 1911 und die Verabschiedung des Zivilgesetzes in den Jahren 1929 bis 1931. Andererseits hat das Zivilgesetz der Republik China keineswegs nur rechtshistorischen Wert: Es gilt weiterhin in Taiwan und bietet damit das Feld für die Rechtsvergleichung zwischen zwei existierenden Rechtssystemen. Der Autor untersucht daher auch, ob und inwieweit die frühe Kodi kation in der Republik China und die hiernach entstandene Rechtsprechung und Lehre auf das heutige Recht der Volksrepublik Ein uss nehmen. Es zeigt sich, dass zwar ausländische, insbesondere deutsche, französische und japanische Vorbilder bei der Kodi kation in China herangezogen wurden. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre haben diese aber mit chinesischen Besonderheiten versehen. Grundlegende Entscheidungen zur Regelung der Gläubigeranfechtung wurden dabei bereits in der Qing -Dynastiegetro en und wirken bis heute fort. Knut Benjamin Pißler ist Professor für chinesisches Recht an der Universität Göttingen, Lehrbeauftragter an den Universitäten Göttingen und Köln sowie wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
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