zugleich als kritischer Beitrag zu Wernicke's Lehre yon den fixen Ideen. Mi~getheil~ yon Dr. Clemens Neisser, Oberarzt ala der Provlnzial-Irrrenanstalt zu Leubus. Die Seltenheit, mit welcher einfache StSrungen im psyehischen Mechanismus isolirt zur Beobachtung gelangen, dtirfte die Mittheilung des folgenden Falles rechtfertigen. Es ist mir kein Fall bekannt, weleher dem unserigen in alien Einzelheiten analog wii, re und doch dfirfte demselben in gewissem Sinne ein paradigmatischer Werth zuzusprechen sein. Der Kranke, um welchen es sieh handelt, wurde auf Gerichtsbeschluss der hiesigen Anstalt zur Feststellung seines Geisteszustandes ffir die Dauer von sechs Wochen fiberwiesen und yon Herrn Sanitfi, tsrath Dr. Alter, meinem verehrten Chef, f~r unzurechnungsf~hig erklart. Mit seiner gfitigen Erlaubniss ]asse ich das seiner Zeit yon mir ausgearbeitete Gutachten nachstehend im Wortlaut folgen : Leubus, den 4. April 1893. Entsprechend dem gefalligen Ersuchen des Herrn Ersten Staats-Anwalts bei dem KSniglichen Landgericht zu G. yore 24. November v. J,, bezw. vom 6. Februar d. J. gebe ieh fiber den Geisteszustand des B~irstenmaehers August R. aus M. das naehstehende ausffihrlich motivirte Krztliche Gntachten ab. Psychische ElementarstSrung als Grund der Unzurechnungsf~higkeit. 535 Geschichtserz~ihlung. Am 16. September 1888 wurde dem damals 18j~hrigen Sohne des Exploraten, dem Bfirstenmachergehiilfen Bernhard R., bei oinem Concert in Mfinsterberg sein Hut ontwendet, so dass er ohno Hut nach Hause gehen musste. Sein Verdaoht lonkto sich auf den wegon Diebstahls schon vorbostraften Tischler N. Einigo Tage danach will er don N. auch auf der Strasso mit seinem Hut bekleidet gesehen haben. Am ni~chsten Tage erstattete er nach seiner Aussage M aot. C. 34/88, B1, 4-dem Polizeiwachtmeister K. hiervon Anzeige. Dieser rieth ihm, zun~chst einmal zu N. hinzugehen und sich zu fiberzongen, ob derselbe nicht vielleioht don But blos vertauscht habe. Bernhard R. that dies and berichtet hierfiber, dass N. erklgrt babe, yon nichts zu wissen; er babe seinen Kleidersehrank geSffnet, um zu zeigen, dass ein anderer Hut in demselbon sei; er habe zuerst auch b~stritten, Tags zuvor iiberhaupt ausgegangen zu soin, danach aber zugegeben, bei seinom Bruder gewesen zu sein. Bernhard R. habe sieh hierauf unverrichteter Sache und, wie er bohauptet, unaufgefordert enifernt. :N. abet stellte Strafantrag gegen Bernhard R. wegen Hausfriedensbrnch und Beloidigung (act. C. 34/88, B1.1): Bernhard R. habe ibm geradezu gesagt, dass er, N., ihm seinen Hut ausgespannt babe und sei trotz fiinfmaliger Aufforderung nicht aus der Wohnung fortgegangen, sondern fiber 1/4 Stunde darin gebliebon. Yon dem SchSffengcricht zu Mfinsterberg wnrdo Bernhard R. am 29. November 1888 zu 100 Mk. Geldstrafe bozw. 30 Tagen Gefi~ngniss und in die Kosten dos Verfahrens verurtheilt. Die Strafkammer des KSniglichen Landgerichts za Glatz als Berufangsinstanz setzte unter dem 13. M~rz 1889 die Strafe auf 50 Mk. bezw. 10 Tago Gefiingniss herab. Die hiergogen eingelegte Revision wurde durch...
Painless scrotal swelling must always be considered as a potential malignant testicular tumour until proven otherwise. Prepubertal testicular tumours are seldom entities, for their differential diagnosis testicular sonography is gaining increasing importance. Although, according to national and international tumour registries, most patients tend to have malignant tumours, some clinical series from paediatric centres confirm that prepubertal testicular tumours are mainly benign lesions, especially up to the age of 12 years. Testis-sparing procedures are favoured when AFP is in a normal range and testicular parenchyma is detected sonographically. Oncological principles should be applied to paediatric patients consequently, staging examinations should be requested when a definite histology is proven. Cases should be reported to national tumour registries and, in addition to close surveillance, in some cases adjuvant therapy is necessary. In addition to the clinical guidelines from the tumour registries, differential diagnosis, testis-sparing surgery and the presence of TIN in the paediatric population should be discussed.
hi einer Abhandlung über die Paralytischen Anfilile habe ich unlangstt) auseinandergesetzt, dass die sogenannten Anflille nicht eigenartige Sotidererscheinungen im Verlaufe der Krankheit bi1deii sondern dass sie sich nur theilweise und mehr quantitativ aus dem Rahmen des paralytischen Gesamnitprocesses herausheben lassen. Die schulmässige Lehre, dass die Anflille entweder apoplekti-oder epileptiformer Natur seien, erwies sieh selbst klinischdescriptiv in keiner Weise als zureichend, die damit gegebene Umgrenzung als willkürlich und nicht von den wesentlichen Eigenthümlichkeiten hergeleitet. Eine umfassende klinische Betrachtung ergnb vielmehr, dass die sogenannten Anfälle als besonders acute Schübe des sonst, wenn auch unter vielfachen Tntensitätsschwankungen, so doch im allgemeinen mehr allmählich progressiv verlaufenden Krankheitsprocesses imponiren. Worauf diese Exacerbationen beruhen und wie sie vor sich gehen, wissen wir nicht, ebenso wenig wie wir fiber die Bedingungen etwas Nilheres wissen, unter welchen die Remissionen im Krallkheitsverlauf der progressiven Paralyse zustande kommen. Früher haben die Autoren bei ihren Deutungsversuchen in einseitiger Weise die Ailgemeinsymptome sowie die meist flüchtige Natur der etwa gleichzeitig mit denselben auftretenden lleerdsymptome fast ausschliesslich berücksichtigt. Indess leuchtet ein, dass für die Ermittelung des zu Grunde liegenden pathologischen Prozesses nur solche Fälle verwerthbar sind, bei welchen ein einwandsfreier Schluss auf die locale Genese der Symptome klinisch möglich ist. Dies wird natürlich nur unter besonderen Umstilnden und bei einer Minderzahl von Fällen zutreffen. Eine solche sorgfältige Beschränkung in der Auswahl ist ja bei der Beurtheilung gehirnpathologischer Fragen durchweg geboten. Für das Studium der paralytischen Anfälle kommen demgemäss in erster Linie solche Fälle in Betracht, in welchen nach dem Anfalle Heerdsymptome von dauerndem Bestande zurückgeblieben sind, sodann solche Fälle, in welchen in verschiedenen successiven Anfällen die gleichen Heerdsymptome sich wiederholt haben, und endlich solche, bei welchen ein plötzliches Einsetzen von motorischen oder sensorischen Ausfallssymptomen ohne irgend welche erheblichere Allgemeinsymptome erfolgt ist. Lissauer hat das Verdienst, in klarer Erfassung dieser klinischen Gesichtspunkte systematische und erfolgreiche anatomische Untersuchungen vorgenommen zu haben. Unter Vermeidung von Einzelheiten, bezüglich deren ich auf seine Originalnuttheilungen2) sowie auf meine Abhandlung3) verweise, führe ich an, dass in denjenigen Rindenterritorien, auf deren Läsion der klinische Defect hinwies, sieh ein sehr erheblicher, schichtweise sogar völliger Schwund des specifischen Gewebes, namentlich der Ganglienzellen ergab, ausserdem Degeneration im Marklager und in ganz bestimmten Sehhügelabschnitten, welche als höchstwahrscheinlich secundäre gedeutet werden musste. Nach Lissauer stellt die von ihm gefundene Rindenläsion ,,nur einen ganz ungewöhnlich hohen Grad des systematischen Degenerationsprocesses ...
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