2013
DOI: 10.1515/zsr-2013-0204
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Wahlen ohne Demokratie? Legitimation der Verwaltungsräte nach Friedenswahlen

Abstract: Mit den Sozialwahlen, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales das „Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung“ (BMAS 2010), wurden 2011 wieder die Verwaltungsräte der Krankenkassen aus Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten konstituiert. Die meisten Krankenkassen nutzten dabei die Möglichkeit sogenannter Friedenswahlen, bei denen die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten ohne Wahlhandlung als gewählt gelten, wenn es nicht mehr Bewerber/-innen als Mandate gibt. Der vorliegende Beitrag u… Show more

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...

Citation Types

0
0
0
1

Year Published

2015
2015
2021
2021

Publication Types

Select...
3
2

Relationship

0
5

Authors

Journals

citations
Cited by 5 publications
(1 citation statement)
references
References 3 publications
0
0
0
1
Order By: Relevance
“…Öffentliche Umfragen zeigen, dass einem Großteil der Wahlberechtigten völlig unbekannt ist, welche Vertreter bei den Sozialwahlen gewählt werden, welche Funktion diese ausüben und welche Möglichkeiten der Teilhabe sich daraus ergeben (Braun, Klenk, Kluth, Nullmeier, & Welti, 2008, S. 5 f.). Zudem gibt es Kritik an der inhaltlichen Ausgestaltung der Wahl, was bereits Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzungen war (Gerlinger, 2015, S. 758 f.;Rusert, 2013): Die Wahlberechtigten haben in der Regel keine aktive Wahlmöglichkeit (Urwahl). Vielmehr werden die Kandidaten gemäß den verfügbaren Listenplätzen durch dafür zuständige Akteure (u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeber) aufgestellt.…”
unclassified
“…Öffentliche Umfragen zeigen, dass einem Großteil der Wahlberechtigten völlig unbekannt ist, welche Vertreter bei den Sozialwahlen gewählt werden, welche Funktion diese ausüben und welche Möglichkeiten der Teilhabe sich daraus ergeben (Braun, Klenk, Kluth, Nullmeier, & Welti, 2008, S. 5 f.). Zudem gibt es Kritik an der inhaltlichen Ausgestaltung der Wahl, was bereits Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzungen war (Gerlinger, 2015, S. 758 f.;Rusert, 2013): Die Wahlberechtigten haben in der Regel keine aktive Wahlmöglichkeit (Urwahl). Vielmehr werden die Kandidaten gemäß den verfügbaren Listenplätzen durch dafür zuständige Akteure (u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeber) aufgestellt.…”
unclassified