Zusammenfassung
▼Untersucht man die Zugangswege von Männern und Frauen mit Problemen mit Alkohol und anderen Drogen in die Suchthilfe, dann wird sehr schnell klar, dass formaler und institutioneller Druck wichtige Variablen bei der Entscheidung für eine Suchtbehandlung sind. In diesem Beitrag werden Zwangs-und Quasi-Zwangs-Behandlungen genauer untersucht. In Deutschland fi nden Zwangsbehandlungen im engeren Sinn im Maßregelvollzug statt. In diesem Kontext ist die Autonomie der Klientel in fundamentaler Weise einschränkt. Der Zwang ist weniger off ensichtlich in Quasi-Zwangskontexten, in denen die Klientel über mehr Entscheidungsfreiheit verfügt. Folgende Beispiele sind typisch für Quasi-Zwangskontexte: eine Drogentherapie anzufangen um eine Gefängnisstrafe wegen Drogendelikten zu vermeiden ("Therapie statt Strafe"); eine Alkohol-oder Drogenbehandlung aufzunehmen um den Führerschein wiederzuerlangen oder um den Arbeitsplatz zu erhalten, wenn der Arbeitgeber mit Entlassung droht; und schließlich um den vollen Satz der Sozialhilfe zu bekommen, wenn die Arbeitsagentur eine entsprechende Behandlung für zwingend ansieht. Untersucht man die Eff ektivität der Zwangs-und Quasi-Zwangsbehandlungen ergibt sich ganz pauschal, dass bis zu 50 % der Klientel davon profi tiert. Studien weisen darauf hin, dass die Erfolgsraten auch in diesen Settings weiter verbessert werden können. Einmal mehr kommt eine besondere Bedeutung der therapeutischen Allianz zwischen Behandlern und Behandelten zu, die unter Berücksichtigung der Restriktionen des jeweiligen Settings unterschiedlich ausgestaltet werden kann. Dafür sind entsprechende theoretische Modelle zu entwickeln, die in der Praxis auf ihre Eff ektivität untersucht werden müssen.
Abstract
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