“…Dieser allgemeiner gefaßte Begriff hat nach seiner Meinung eine besondere Berechtigung dadurch, daß Krankheitsbilder, die der strengen Begriffsfassung einer Commotio cordis zuzuordnen wären, sehr selten anzutreffen seien. Hedinger (3) forderte für ein Krankheitsbild, das unter den Begriff der Commotio cordis zu subsumieren sei, daß der Vorzustand bekannt sein, die Gewalteinwirkung nach Art, Ort und Zeit dem traumatischen Schaden entsprechen müsse und die Störungen der Herztätigkeit Voll reversibel sein oder bei letalem Ausgang kein makroskopischer oder mikroskopischer Befund einer Herzveränderung auffindbar sein müsse. Er sieht dièse Forderung nur bei dem zitierten Fall von y. Cesh (1) erfüllt.…”