Reflexionen über das Flüchtlingslabel und dessen ImplikationenDas Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert zwar völkerrechtlich, wer zu der Rechtskategorie des Flüchtlings gehören kann, jedoch gehen mit dem Flüchtlingsstatus politisch orientierte Identitätskonstruktionen und soziale Ein-und Ausgrenzungsprozesse einher, die als Labeling diskutiert werden. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, was ein Label und Labeling ist, wie es global konstituiert wird und welche Auswirkungen es für die betroffenen Personen hat. Dazu werden Entwicklungen auf globaler und lokaler Ebene untersucht, um das oktroyierte Flüchtlingslabel mit seiner Wahrnehmung durch Flüchtlinge zu rahmen. Die Analyse der lokalen Ebene bezieht sich auf die Fremd-und Selbstwahrnehmung von Flüchtlingen anhand empirischer Forschung in Uganda. Einleitung * »It seems you don't have identity, you don't belong« 1 -dies war eine der Kernaussagen eines weiblichen Flüchtlings während meiner letzten Feldforschung in Uganda, die die Wirkung des Flüchtlingslabels pointiert. Sie lässt annehmen, wie durch die rechtliche und politische Kategorie Flüchtling identitäre Zugehörigkeiten und soziale Ausgrenzung befördert werden. Doch wie werden Flüchtlinge global und lokal gelabelt, welche Auswirkungen hat das Labeling auf die Personen und wie wirkt es auf das Selbstverständnis von Flüchtlingen? Diesen Fragen gehe ich in meinem Beitrag nach. Geleitet von der Literatur über das Flüchtlingslabel und das internationale Flüchtlingsregime argumentiere ich, dass der Flüchtlingsstatus zwar rechtlich durch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 mit dem Protokoll von 1967 (UNGA 1951; 1967) festgesetzt wird, dies jedoch keine neutrale Rechtskategorisierung ist. Vielmehr ist er mit politisierten Prozessen basierend auf globalen Normen verbunden, mit denen ein Labeling von Flüchtlingen als homogene Opfergruppe einhergeht (siehe u. a. Lubkemann 2008; Turton