Die Bundesregierung will die rechtsförmlich beschlossene Energiewende voranbringen. An der Umsetzung hapert es indes gegenwär-tig aus verschiedenen Gründen. Unter anderem wird beklagt, dass die strengen Normen des Umweltschutzrechts dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Wege stehen. Planer und Betreiber von Windenergieanlagen haben sich insb. mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben des Habitat-und Artenschutzrechts auseinanderzusetzen. Dieser Beitrag untersucht, welche gesetzlichen Bindungen bestehen, welche Entscheidungsspielräume die Zulassungsbehörden haben und insb. welche gesetzlichen Ausnahmen zum Ausbau der regenerativen Energieerzeugung herangezogen werden können. NuR (2013) 35: 153-162 153123 *) Der Beitrag beruht auf einem Gutachten, das der Verfasser für eine nordrhein-westfälische Aufsichts-und Genehmigungsbehörde erstellt hat. 1) Weitere -naturschutz-, forst-, bau-, planungs-und sonstige materiell-rechtliche -Vorgaben bleiben hier ebenso außer Betracht wie die einzelnen Zulassungsregimes, insb. die des Immissionsschutzrechts; zur bau-und immissionsschutzrechtlichen Zulassung von WEA zuletzt umfassend