“…68 So müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und darauf geachtet werden, dass insbesondere die Vorlage von Personalakten mit Grundrechten kollidieren könne . 69 Obwohl 75 Nach wiederholten Initiativen brachte die CDU-Fraktion 1980 einen Gesetzentwurf ein, der nach zwei Jahren Beratung schließlich verabschiedet wurde . 76 Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zu Untersuchungsausschüssen spielte bei den Gesetzesberatungen offenbar nur eine untergeordnete Rolle .…”