2021
DOI: 10.1007/s00063-021-00799-z
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Advance Care Planning in der Intensivmedizin

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“…Die Relevanz des Einbezugs notfallmedizinischer Maßnahmen in ACP-Gespräche, daraus resultierende Verfügungen oder auch ärztlichen Anordnungen für den Notfall und auch der Einbezug des Rettungsdienstes in die ACP-Implementierung werden in der Literatur beschrieben. Dabei wird deutlich, dass es nicht nur in Deutschland noch an einer hinreichenden Aufklärung des Rettungspersonals sowie einer größeren Verbreitung aussagekräftiger und valider Patientenverfügungen mit Einbezug der Wünsche zu intensivmedizinischen Maßnahmen fehlt [18,19]. Erste veröffentlichte Praxiserfahrungen aus Deutschland betonen unter anderem die Wichtigkeit des koordinierten Einbezugs von Rettungswesen und Kliniken auf regionaler Ebene [11] anstelle separater Einzelkontakte der Gesprächsbegleitenden, wie es in der Vereinbarung zum §132 g SGB V aktuell beschrieben wird [1].…”
Section: Vernetzung Mit Rettungsdienst Und Hausärzt*innenunclassified
“…Die Relevanz des Einbezugs notfallmedizinischer Maßnahmen in ACP-Gespräche, daraus resultierende Verfügungen oder auch ärztlichen Anordnungen für den Notfall und auch der Einbezug des Rettungsdienstes in die ACP-Implementierung werden in der Literatur beschrieben. Dabei wird deutlich, dass es nicht nur in Deutschland noch an einer hinreichenden Aufklärung des Rettungspersonals sowie einer größeren Verbreitung aussagekräftiger und valider Patientenverfügungen mit Einbezug der Wünsche zu intensivmedizinischen Maßnahmen fehlt [18,19]. Erste veröffentlichte Praxiserfahrungen aus Deutschland betonen unter anderem die Wichtigkeit des koordinierten Einbezugs von Rettungswesen und Kliniken auf regionaler Ebene [11] anstelle separater Einzelkontakte der Gesprächsbegleitenden, wie es in der Vereinbarung zum §132 g SGB V aktuell beschrieben wird [1].…”
Section: Vernetzung Mit Rettungsdienst Und Hausärzt*innenunclassified
“…Bei medizinisch indizierten Interventionen ist die Voraussetzung für eine autonome und freie Entscheidung die umfassende Aufklärung als Grundlage einer informierten Einwilligung ("Informed Consent"). Eine langfristig antizipierende Planung ("Advance Care Planning") mit Entwicklung, Erarbeitung und Festhalten der konkreten Wünsche zu Therapiezielen und zur Therapieintensität kann in einer Patientenverfügung helfen, ethische Probleme zu vermeiden (präventive Ethik) [11,12]. Hierbei ist eine geschulte medizinische Beratung erforderlich.…”
Section: Autonomieunclassified