Repräsentationen Von Arbeit 2013
DOI: 10.14361/transcript.9783839422427.231
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Zwischen Subjektiven Bezügen Zu Erwerbsarbeit Und Den Normen Der Arbeitsmarktpolitik

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“…Da unter anderem die zurückgegangene absolute Erwerbslosigkeit der vergangenen Jahre auf einen damit einhergehenden Mentalitätswechsel zurückgeführt wird, der eine Steigerung der Erwerbsorientierung von arbeitslosen Transferleistungsbeziehenden bewirkt habe (Dörre et al 2013). Doch eine konstant hohe Erwerbsorientierung von erwerbslosen SGB-II-Leistungsbeziehenden ist vielfach nachgewiesen worden (Dörre et al 2013, Sondermann 2013, Ludwig-Mayerhofer et al 2009 So ist der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse in den zwei Jahrzehnten, von 1992 bis 2012, von 13 auf 22 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt 2013: 339f.). Weiter sind trotz gesunkener Anzahl von Menschen in der Grundsicherung im Jahr 2012 unter zwei Millionen (BA 2013e: 6) gleichzeitig nur zwei von fünf Arbeitslosengeld II-Beziehenden arbeitslos (BA 2013a: 10), die anderen gehen einer Erwerbstätigkeit nach, deren Entlohnung das Existenzminimum nicht überschreitet.…”
Section: Diskussionunclassified
“…Da unter anderem die zurückgegangene absolute Erwerbslosigkeit der vergangenen Jahre auf einen damit einhergehenden Mentalitätswechsel zurückgeführt wird, der eine Steigerung der Erwerbsorientierung von arbeitslosen Transferleistungsbeziehenden bewirkt habe (Dörre et al 2013). Doch eine konstant hohe Erwerbsorientierung von erwerbslosen SGB-II-Leistungsbeziehenden ist vielfach nachgewiesen worden (Dörre et al 2013, Sondermann 2013, Ludwig-Mayerhofer et al 2009 So ist der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse in den zwei Jahrzehnten, von 1992 bis 2012, von 13 auf 22 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt 2013: 339f.). Weiter sind trotz gesunkener Anzahl von Menschen in der Grundsicherung im Jahr 2012 unter zwei Millionen (BA 2013e: 6) gleichzeitig nur zwei von fünf Arbeitslosengeld II-Beziehenden arbeitslos (BA 2013a: 10), die anderen gehen einer Erwerbstätigkeit nach, deren Entlohnung das Existenzminimum nicht überschreitet.…”
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