2018
DOI: 10.1016/j.zefq.2018.03.006
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Zur Diskussion: Neustrukturierung der fachärztlichen Behandlung am Beispiel der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV): ein kritischer Blick auf Ziele und Umsetzung

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“…Obwohl der § 116b SGB V alte Fassung in 2012 in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) überführt wurde, hat die alte Fassung bis zum Ablauf der dreijährigen Übergangsregelung für die jeweiligen Indikationen Bestand [20]. Die Leistungsabrechnung erfolgt über den EBM [19]. Krankenhäuser, die bereits an der ASV teilnehmen, können die im jeweiligen Appendix der ASV-Richtlinie aufgelisteten EBM-GOP (u. a. die pathologischen GOP, Kapitel 19.4) abrechnen [21].…”
Section: Erhebung Der Real-life Versorgungssituationunclassified
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“…Obwohl der § 116b SGB V alte Fassung in 2012 in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) überführt wurde, hat die alte Fassung bis zum Ablauf der dreijährigen Übergangsregelung für die jeweiligen Indikationen Bestand [20]. Die Leistungsabrechnung erfolgt über den EBM [19]. Krankenhäuser, die bereits an der ASV teilnehmen, können die im jeweiligen Appendix der ASV-Richtlinie aufgelisteten EBM-GOP (u. a. die pathologischen GOP, Kapitel 19.4) abrechnen [21].…”
Section: Erhebung Der Real-life Versorgungssituationunclassified
“…Durch den § 116b SGB V a. F. wurde Krankenhäusern seit 2004 die indikationsspezifische Teilnahme an der ambulanten Versorgung (ABK) ermöglicht [19]. Obwohl der § 116b SGB V alte Fassung in 2012 in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) überführt wurde, hat die alte Fassung bis zum Ablauf der dreijährigen Übergangsregelung für die jeweiligen Indikationen Bestand [20].…”
Section: Erhebung Der Real-life Versorgungssituationunclassified
“…So wird die ASV u. a. als zu kompliziert im Anzeigeverfahren und nicht kostendeckend bewertet. Dies deckt sich mit Untersuchungen zur Umsetzung der ASV, die belegen, dass die ASV-Regelungsdichte einbürokratisches Hindernis darstellt und das Potenzial als innovatives Versorgungskonzept nicht entfaltet hat [16,17]. Obwohl im Bereich der HSA-Pauschale aus Sicht der Kliniken in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen in der Vergütung erzielt werden konnten, ist auch diese nach Aussage der ZSE noch nicht kostendeckend.…”
Section: Diskussionunclassified