2018
DOI: 10.1007/978-3-658-20147-0_2
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Wirkungsforschung und wirkungsorientierte Steuerung im Strafvollzug

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“…Der Umstand, dass die Intervention des Strafvollzugs nicht bei allen die intendierten Effekte erzielt, kann jedoch auch als Aufforderung gelesen werden, die sich im Ausbleiben angestrebter Wirkungen zeigende Erklärungslücke zu schließen und die Hintergründe und psychologischen Mechanismen dieser negativen wie auch unerwartet positiven Wirkungen des erziehungs-und behandlungsorientierten Strafvollzuges zu untersuchen (Suhling 2018;Suhling und Neumann 2015). Da es um die Ergründung der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Veränderungsprozesse geht, bietet es sich an, hierbei entwicklungspsychologische Konzepte und Methoden heranzuziehen, weil die Entwicklungspsychologie als Wissenschaft von der menschlichen Entwicklung über die Lebensspanne Veränderungsprozesse und ihre Voraussetzungen zunächst allgemeiner adressiert, ohne von vornherein vom Anliegen eines von außen gedachten Zielzustandes auszugehen.…”
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“…Der Umstand, dass die Intervention des Strafvollzugs nicht bei allen die intendierten Effekte erzielt, kann jedoch auch als Aufforderung gelesen werden, die sich im Ausbleiben angestrebter Wirkungen zeigende Erklärungslücke zu schließen und die Hintergründe und psychologischen Mechanismen dieser negativen wie auch unerwartet positiven Wirkungen des erziehungs-und behandlungsorientierten Strafvollzuges zu untersuchen (Suhling 2018;Suhling und Neumann 2015). Da es um die Ergründung der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Veränderungsprozesse geht, bietet es sich an, hierbei entwicklungspsychologische Konzepte und Methoden heranzuziehen, weil die Entwicklungspsychologie als Wissenschaft von der menschlichen Entwicklung über die Lebensspanne Veränderungsprozesse und ihre Voraussetzungen zunächst allgemeiner adressiert, ohne von vornherein vom Anliegen eines von außen gedachten Zielzustandes auszugehen.…”
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“…In durch normative Zielsetzung stark bestimmten Kontexten wie dem Strafvollzug liegt zudem die Gefahr nahe, den Gefangenen tendenziell als Mangel-oder Defizitwesen zu begreifen (der ja gerade deshalb "zu erziehen" oder "zu behandeln" ist). Dies trägt zu einer einseitig risikofokussierten Sicht bei -möglicherweise auch in der Strafvollzugsforschung, die selbst da, wo sie Wirkungsforschung ist, zu selten an den wirksamen Entwicklungsprozessen ansetzt (Suhling 2018).…”
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