2020
DOI: 10.5771/0034-1312-2020-1-5
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Verpflichtet das Völkerrecht zur Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz?

Abstract: Die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz ist Gegenstand intensiver Diskussionen. In der Debatte wird immer wieder vorgebracht, die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz sei völkerrechtlich geboten. Doch trifft diese Behauptung tatsächlich zu? Und entspricht die geplante Ergänzung von Art. 6 GG den Erwartungen, die sich aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ergeben?

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
3

Citation Types

0
0
0
3

Year Published

2020
2020
2020
2020

Publication Types

Select...
1

Relationship

1
0

Authors

Journals

citations
Cited by 1 publication
(3 citation statements)
references
References 1 publication
0
0
0
3
Order By: Relevance
“…39 Zwar müssen die Vertragsstaaten nach Auffassung des UN-Kinderrechtsausschusses nachweisen, dass sie ihre verfügbaren finanziellen und rechtlichen Ressourcen bestmöglich im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ausschöpfen. 40 Auf diese Weise werden sowohl der Beurtei-lungsspielraum als auch das Ermessen der Vertragsstaaten nicht unempfindlich eingeschränkt. Eine Verpflichtung, Kinderrechte in der innerstaatlichen Rechtsordnung mit Verfassungsrang oder einem sonstigen normhierarchischen Vorranggebot auszustatten, ergibt sich daraus gleichwohl nicht.…”
Section: Keine Völkerrechtliche Notwendigkeit Zur Einführung Von Kinderrechten In Die Verfassungunclassified
See 2 more Smart Citations
“…39 Zwar müssen die Vertragsstaaten nach Auffassung des UN-Kinderrechtsausschusses nachweisen, dass sie ihre verfügbaren finanziellen und rechtlichen Ressourcen bestmöglich im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ausschöpfen. 40 Auf diese Weise werden sowohl der Beurtei-lungsspielraum als auch das Ermessen der Vertragsstaaten nicht unempfindlich eingeschränkt. Eine Verpflichtung, Kinderrechte in der innerstaatlichen Rechtsordnung mit Verfassungsrang oder einem sonstigen normhierarchischen Vorranggebot auszustatten, ergibt sich daraus gleichwohl nicht.…”
Section: Keine Völkerrechtliche Notwendigkeit Zur Einführung Von Kinderrechten In Die Verfassungunclassified
“…Der Erlass generell-abstrakt wirkender Nomen soll das Beteiligungsrecht des Kindes nicht auslösen. 55 18. Der in Deutschland bislang vorherrschende Ansatz, kinderspezifische Regelungen im einfachen Gesetzesrecht dort festzuhalten, wo dies thematisch angezeigt ist, entspricht viel stärker der dogmatischen Tradition und führt gerade nicht per se zu einer Minderung der Rechte des Kindes.…”
Section: Bewertung Des Referentenentwurfs Des Bmjv Zur Einführung Von Kinderrechten Ins Grundgesetz Aus Völkerrechtlicher Perspektiveunclassified
See 1 more Smart Citation