“…Weitere 7 Fallgruppen für die Substanzbezogenen Störungen sind in der Hauptkategorie 20 zusammengefasst [15,16]. Auf der Basis empirischer Daten [17 ± 20] und nach Expertenmeinungen [14,21,22] zeigt sich allerdings, dass eine Fallgruppierung von Patienten mit psychischen Störungen primär nach Diagnose, Alter, Geschlecht, Schweregrad und Interventionen, wie im AR-DRG-System vorgenommen, zu keiner adäquaten Abbildung des Ressourcenverbrauches führt und die Varianz der Behandlungskosten nicht ausreichend erklären kann. Dazu trägt der Umstand bei, dass Therapieverläufe von Patienten mit psychischen Störungen trotz gleicher Haupt-und Nebendiagnose sehr unterschiedlich [21] und von zahlreichen weiteren Einflussfaktoren (z.…”