“…Merkel [ 1,2], der sich eingehend mit diesen Untersuchungen beschgftigt hat, stellte dazu fest, dab mit der M6glichkeit einer postmortalen Weiterverdauung zu rechnen sei, eine Weiterbef6rderung yon Mageninhalt nach dem Tode jedoch praktisch nicht stattfindet. Wenn augerdem krankhafte oder konstitutionelle Ver~inderungen der Magen-Darm-T~ttigkeit ausgeschlossen sind, k6nnen nach makrosund mikroskopischer Untersuchung des Mageninhaltes die zwei Hauptfragen, die yon forensischer Bedeutung sind, n~imlich: ,,Woraus bestand die letzte Mahlzeit?"…”