Terrorismusfinanzierung im Schatten internationaler Finanzströme und Geldwäsche stellt im Kontext globaler Sicherheitsarchitektur im Kampf gegen den Terrorismus ein spiegelbildliches Phänomen dar: Finanzströme ermöglichen den Einsatz legal erworbener, unauffälliger Gelder in terroristischen Angelegenheiten, während im Rahmen der Geldwäsche Gelder illegalen Ursprungs für den internationalen Finanzmarkt »gewaschen« und aufbereitet werden. Abwehrrechtlicher Anknüpfungspunkt der Terrorismusbekämpfung ist zur Beschneidung von finanziellen Ressourcen sonach zunächst der Sektor der Finanzdienstleistungen, dessen Wege die »schmutzigen Gelder« eines global agierenden Terrornetzwerks unabdingbar kreuzen müssen und der sich damit in Gestalt der Kreditinstitute zum Handlungsinstrument intensiver Kontroll-und Verfolgungsbemühungen der am Sicherheitszweck orientierten Präventionspolitik der Behörden gemacht hat. Hierzu wird die Bedrohung durch Organisierte Kriminalität und Terrorismus für die Integrität der staatlichen Organe und die Freiheit der wirtschaftlichen Akteure zur deutschen Standortfrage empor gehoben. 2 2 Vgl. Schily, Gesetze gegen die Geldwäsche und gegen die Finanzierung des Terrorismus -eine stille Verfassungsreform?, WM 2003, 1249.