wurde er in den Erziehungsrat gewählt und übernahm sofort die Neugestaltung der Volksschule im Kanton Zürich. 350 Es entstand das "Gesetz betreffend die Errichtung einer Bildungsanstalt für Schullehrer im Canton Zürich" 351 und das Gesetz zur "Organisation der Volksschulen". 352 Im Raum des heutigen Kantons Zürich trat auf das Schuljahr 1832 ein neues Unterrichtsgesetz in Kraft, welches allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft und ihres Wohnortes eine sechs-jährige Primarschule und eine anschliessende dreijährige Repetierschule gewährleistete. 353 Diese zwei Schulstufen bildeten die "allgemeine Volksschule" 354 in Abgrenzung zur "höheren Volksschule", 355 zu welcher die Sekundarschule