2020
DOI: 10.5414/dbx00396
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Rechtsänderungen bei Berufskrankheiten – Auswirkungen auf die dermatologische Praxis

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“…Um diese Lücke zu schließen, wurde der § 41 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger im Abs. 2 um eine Regelung ergänzt, die vorsieht, selbst bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer BK 5101 diese mit einer BK‐Anzeige und zusammen mit dem Hautarztbericht F6050 zu melden [34].…”
Section: Der Hautarztbericht Und Das Hautarztverfahrenunclassified
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“…Um diese Lücke zu schließen, wurde der § 41 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger im Abs. 2 um eine Regelung ergänzt, die vorsieht, selbst bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer BK 5101 diese mit einer BK‐Anzeige und zusammen mit dem Hautarztbericht F6050 zu melden [34].…”
Section: Der Hautarztbericht Und Das Hautarztverfahrenunclassified
“…Ein BK‐Feststellungsverfahren, welches bei wiederholt rückfälligen oder trotz angemessenen Therapie‐ und Präventionsmaßnahmen schweren arbeitsbedingten Hauterkrankungen von UV‐Trägern eingeleitet wird, sollte „objektiv und neutral, zweckentsprechend und einfach, zügig sowie effizient“ gestaltet sein, um der Entscheidung zur Anerkennung einer Berufskrankheit zu dienen [34]. Dabei kommt es zur abschließenden Klärung der arbeitsplatzbezogenen Verursachung sowie zu Tatsachenfeststellungen bezüglich Expositionsverhältnissen, Hauterkrankung und konkurrierender Einflüsse [34].…”
Section: (Neue) Anerkennung Der Bk 5101unclassified
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“…B. Persistenz eines Handekzems trotz stadiengerechter Therapie über 6 Monate) oder die wiederholte Rückfälligkeit der Erkrankung. Damit kann nun sehr viel früher als bisher eine Berufskrankheitenanzeige gestellt werden [34].…”
Section: Uv-lichttherapieunclassified