bestehenden und bezogen auf die grundlegenden Entscheidungen auch nicht abwälzbaren Regelungsverantwortung ist der parlamentarische Gesetzgeber in Deutschland bisher bezogen auf den (absehbaren) Fall einer Pandemie nicht hinreichend nachgekommen. Wird er nicht bald tätig, "werden Kranke, Ärzte und Richter seine Feigheit ausbaden müssen" 163 .