“…B. Angehörige, betreuender Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigte) für sie handeln und Entscheidungen treffen [25]. Eine vorhandene Patientenverfügung kann bei antizipiertem Verlust eigener Entscheidungsfähigkeit Entscheidungen in der Zukunft mit den Betreuenden regeln und eine Verbindlichkeit, bei genauer situationsbezogener Formulierung, herstellen [11,24]. Hiermit wird zusätzlich eine vorsorgliche Willensbekundung mitgeteilt, die über gewünschte, -aber noch viel wichtiger -auch nichtgewünschte Maßnahmen informiert und einen Anhaltspunkt für die zu treffenden therapeutischen Maßnahmen geben kann [28].…”