Im Rahmen der schmalkaldischen Bundestage 1 gehörte die Konzilsfrage nicht zu den Dauerthemen, sondern kam jeweils aus aktuellem Anlass auf die Tagesordnung. In der Frühphase der Bundesversammlungen spielte die Thematik noch keine Rolle, sie hatte in den Jahren 1533 bis 1539 aber Konjunktur, um anschließend wieder in den Hintergrund zu treten 2 . Im Folgenden wird die Entwicklung in mehreren chronologischen Schritten nachvollzogen, die durch die Bundestage von 1533, 1535 und 1537 markiert werden. Dabei interessieren insbesondere die konzilspolitischen Aspekte, die mit den theologischen Fragen aber eng zusammenhängen. Die Verhandlungsakten der Bundestage sind bekanntlich nur sehr punktuell und die Bundesabschiede nicht vollständig ediert 3 . Reichlicher fließen die Quellen hinsichtlich der mit den Schmalkaldischen Artikeln Luthers zusammenhängenden Vorgänge 4 . Einen nur unzureichenden Ersatz für fehlende Verhandlungsakten bieten die edierten Straßburger Quellen 5 . Die Politik anderer Reichsstädte -wie