2017
DOI: 10.1093/geroni/igx004.1771
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Human Dignity and the Right of Personhood: Legal Protection for Elders at Home in Germany

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
3

Citation Types

0
0
0

Year Published

2023
2023
2023
2023

Publication Types

Select...
1

Relationship

0
1

Authors

Journals

citations
Cited by 1 publication
(3 citation statements)
references
References 0 publications
0
0
0
Order By: Relevance
“…Die fachliche Beratung, wie sie in § 37 SGB XI oder neuerdings in § 5 BtOG vorgesehen ist, kann sowohl über Alternativen zu bewegungsbeschränkenden Maßnahmen als auch über deren schonendste Anwendung informieren. Ein generelles Informationsdefizit konstatiert eine jüngere Studie zur Vermeidung von Gewalt in der häuslichen Pflege, die vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (zugleich Bevollmächtigter für Pflege) gefördert wurde 60 . Sie knüpft daran die Empfehlung, eine bundesweite Aufklärungskampagne -auch über die bereits bestehenden Hilfesysteme -aufzulegen 61 .…”
Section: Erwachsenenschutz In Der Häuslichkeit De Lege Ferendaunclassified
See 2 more Smart Citations
“…Die fachliche Beratung, wie sie in § 37 SGB XI oder neuerdings in § 5 BtOG vorgesehen ist, kann sowohl über Alternativen zu bewegungsbeschränkenden Maßnahmen als auch über deren schonendste Anwendung informieren. Ein generelles Informationsdefizit konstatiert eine jüngere Studie zur Vermeidung von Gewalt in der häuslichen Pflege, die vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (zugleich Bevollmächtigter für Pflege) gefördert wurde 60 . Sie knüpft daran die Empfehlung, eine bundesweite Aufklärungskampagne -auch über die bereits bestehenden Hilfesysteme -aufzulegen 61 .…”
Section: Erwachsenenschutz In Der Häuslichkeit De Lege Ferendaunclassified
“…Ein generelles Informationsdefizit konstatiert eine jüngere Studie zur Vermeidung von Gewalt in der häuslichen Pflege, die vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (zugleich Bevollmächtigter für Pflege) gefördert wurde 60 . Sie knüpft daran die Empfehlung, eine bundesweite Aufklärungskampagne -auch über die bereits bestehenden Hilfesysteme -aufzulegen 61 . Dieselbe Studie betont zudem den Stellenwert entlastender Hilfen, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Verhinderungspflege 62 , und ganz allgemein die zugleich entlastende wie zweckdienliche Funktion eines individuell abgestimmten "‚Pflegemix' aus Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden, professionellen Pflegekräften und technischen Hilfsmitteln" 63 .…”
Section: Erwachsenenschutz In Der Häuslichkeit De Lege Ferendaunclassified
See 1 more Smart Citation