2021
DOI: 10.1055/a-1469-7747
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Hilfestellungen für forensisch-psychiatrische Sachverständige bei der Erstellung von Eingangsgutachten gemäß § 64 StGB

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“…StGB), die darauf zielt, durch die Behandlung („Besserung“) einer substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankung 1 die davon ausgehende Gefahr der Begehung von Straftaten zu senken („Sicherung“) 2 . Um die Unterbringung anzuordnen muss eine (Mit-)Ursächlichkeit der Abhängigkeitserkrankung sowohl für die Begehung der Anlasstat als auch für das individuelle Risiko der Begehung weiterer erheblicher Delikte festgestellt worden sein; ferner muss die Maßregel hinreichend konkrete Aussicht auf Erfolg zeigen; eine Minderung der Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit indes ist nicht erforderlich (als Überblick über die Eingangsvoraussetzungen des § 64 StGB in seiner bisher gültigen Form siehe 1 ).…”
Section: Introductionunclassified
“…StGB), die darauf zielt, durch die Behandlung („Besserung“) einer substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankung 1 die davon ausgehende Gefahr der Begehung von Straftaten zu senken („Sicherung“) 2 . Um die Unterbringung anzuordnen muss eine (Mit-)Ursächlichkeit der Abhängigkeitserkrankung sowohl für die Begehung der Anlasstat als auch für das individuelle Risiko der Begehung weiterer erheblicher Delikte festgestellt worden sein; ferner muss die Maßregel hinreichend konkrete Aussicht auf Erfolg zeigen; eine Minderung der Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit indes ist nicht erforderlich (als Überblick über die Eingangsvoraussetzungen des § 64 StGB in seiner bisher gültigen Form siehe 1 ).…”
Section: Introductionunclassified