ZusammenfassungForensische Suchtbehandlung nach § 64 Strafgesetzbuch spielt im deutschen
Maßregelvollzugssystem zahlenmäßig eine immer
größere Rolle. In den letzten Jahren stand die Frage der
Wirksamkeit der Behandlung insgesamt im Fokus zahlreicher Studien. Seltener
beschäftigte sich die Forschung jedoch mit der Evidenzbasierung
einzelner Interventionen und Wirkfaktoren. Der Artikel gibt einen
nicht-systematischen Einblick in den aktuellen Kenntnisstand zu spezifischen
Interventionen und Wirkfaktoren in der Behandlung suchtkranker
Straftäter. Im Ergebnis lässt sich die Frage, was genau wirkt,
nur rudimentär beantworten. Das Konzept der Therapeutischen Gemeinschaft
erscheint weitgehend empirisch belegt. Trotz schmaler Evidenzbasis
können als aussichtsreiche Therapieformen am ehesten Motivational
Interviewing und die Dialektisch-Behaviorale Therapie gelten.
Möglicherweise liegt die Wirksamkeit forensischer Suchtbehandlung
weniger in der Applikation einzelner Ansätze begründet als in
Fragen des Settings und der Haltung der Behandelnden.