Die Begutachtung von Long-/Post-COVID (PCS) nach einer Infektion mit dem Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) stellt angesichts der vielfältigen und komplexen Beschwerdebilder eine interdisziplinäre Herausforderung dar. Neben der fachspezifischen Beurteilung infektionsbedingter Organschäden liegt die wesentliche Problematik in der gutachtlichen Objektivierung und Kausalitätsbewertung hinsichtlich der vielgestaltigen subjektiven Beschwerdebilder. Die Folgen von Post-COVID werfen versicherungsrechtliche Fragen auf allen Rechtsgebieten auf. Bei anhaltender Einschränkung der Leistungsfähigkeit geht es für die Betroffenen zum einen um die Frage der Erwerbsminderung. Zum anderen spielen bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege die Fragen der Anerkennung als Berufskrankheit (BK Nr. 3101) bzw. in anderen Branchen oder Arbeitsbereichen die Anerkennung als Arbeitsunfall, einschließlich der jeweiligen Krankheitsfolgen und der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), bedeutsame Rollen. Hierfür sind auf allen Rechtsgebieten gutachtliche Beurteilungen der Erkrankungsfolgen und (insbesondere in der gesetzlichen Unfallversicherung) ihrer Abgrenzung gegenüber Vorerkrankungen oder Schadensanlagen notwendig. Es sollte individuell gemäß den entsprechenden Organmanifestationen in den jeweils betroffenen medizinischen Fachgebieten und bei den häufig komplexen Spätfolgen interdisziplinär begutachtet werden – d. h. beispielhaft bei pulmonaler oder kardialer Manifestation auf internistischem Fachgebiet mit entsprechender Qualifikation, bei neurologisch-psychiatrischer Manifestationen auf neurologischen, psychiatrischen und psychologischen Fachgebiet usw.