ZUSAMMENFASSUNGSeit der Psychiatrie-Enquete wird qualifizierte ambulante Soforthilfe für Menschen in seelischen Krisen und psychischen Notlagen gefordert. Auf Grundlage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes wurde dieser Forderung durch Einführung von Krisendiensten in Bayern entsprochen. Damit sind erstmals in einem Bundesland alle rechtlichen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für flächendeckende Krisenhilfe geschaffen und die Versorgungslücke geschlossen worden. Um ihre Wirkung voll entfalten zu können, sind Krisendienste als neues Hilfsangebot bestmöglich in die regionalen Versorgungsstrukturen zu integrieren. Dann kann landesweit jedem in eine seelische Notlage geratenen Menschen umfassende 24/7 Soforthilfe geleistet und zugleich das Versorgungssystem gezielt entlastet werden.