Die gesellschaftliche Hinwendung zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und der Kampf gegen Partnergewalt als gesellschaftliche Aufgabe findet in der Istanbul-Konvention (2011) ihren Niederschlag. Im internationalen Diskurs werden die Inhalte der Konvention unter den 4P: Prevention (Prävention), Protection (Opferschutz), Prosecution (Justiz) und integrated Policies (politische Maßnahmen) zusammengefasst. Die Konvention kann als Schritt zur Operationalisierung der Strategie für soziale Kohäsion des Europarates aufgefasst werden, denn er sieht "soziale Kohäsion als die Fähigkeit einer Gesellschaft, das Wohlergehen aller ihrer Mitglieder zu sichern und durch Minimierung von Ungleichheiten und Vermeidung von Marginalisierung Unterschiede und Spaltung zu bewältigen sowie Mittel zur Erreichung des Wohlergehens aller zu gewährleisten" (Ministerkomitee des Europarates 2010: 2). Im Folgenden geben wir kurze Einblicke, wie mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention als Menschenrechtskonvention des Europarates zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in Österreich, der Schweiz und Deutschland politische Verantwortung übernommen wurde. Mit der Verpflichtung zum gesellschaftlichen Auftrag gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis wird das Muster der Individualisierung und Privatisierung von Partnergewalt unterbrochen.