1999
DOI: 10.1007/bf03371588
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Ertragsteuern in der Kosten- und ErlÖsrechnung — Ein Beitrag zur Theorie des Partialkalküls

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“…Wie zB Wagner (1999) zeigt, ist diese Vorgehensweise für kurzfristig wirksame Entscheidungen regelmäßig gerechtfertigt, weil Steuern bezüglich der dort relevanten Entscheidungen zumeist Gemeinkosten sind oder keinen Einfluss auf die Rangfolge von Handlungen ausüben. Wie zB Wagner (1999) zeigt, ist diese Vorgehensweise für kurzfristig wirksame Entscheidungen regelmäßig gerechtfertigt, weil Steuern bezüglich der dort relevanten Entscheidungen zumeist Gemeinkosten sind oder keinen Einfluss auf die Rangfolge von Handlungen ausüben.…”
Section: Teil I: Entscheidungsrechnungenunclassified
“…Wie zB Wagner (1999) zeigt, ist diese Vorgehensweise für kurzfristig wirksame Entscheidungen regelmäßig gerechtfertigt, weil Steuern bezüglich der dort relevanten Entscheidungen zumeist Gemeinkosten sind oder keinen Einfluss auf die Rangfolge von Handlungen ausüben. Wie zB Wagner (1999) zeigt, ist diese Vorgehensweise für kurzfristig wirksame Entscheidungen regelmäßig gerechtfertigt, weil Steuern bezüglich der dort relevanten Entscheidungen zumeist Gemeinkosten sind oder keinen Einfluss auf die Rangfolge von Handlungen ausüben.…”
Section: Teil I: Entscheidungsrechnungenunclassified
“…Allerdings kann dann auf ihre Berücksichtigung verzichtet werden, wenn sie bezogen auf das Kalkulationsob jekt entscheidungsirrelevant sind. In einer kurzfristigen Kosten-und Erlösrechnung ist dies zumeist der Fall (Wagner 1999b). Bei einer Erweiterung der Kalküle auf mehrperio digen Fragestellungen treten jedoch die aus der Investitionsrechnung bekannten Steuer wirkungen auf, so dass die Nichtberücksichtigung der Steuern zu Fehlentscheidungen führen kann (Rümmele 1998, Sommer 1989, Lange 1989 -deduziert (etwa Glaubig 1993, Breidert 1994, Janke 1994.…”
Section: Steuern In Der Kosten-und Leistungsrechnung Sowie In Der Preunclassified