Es ist Grippe-Zeit, doch ausreichender Impfstoff fehlt. Wer darf die vorhandenen Medikamente enthalten und wer nicht? Wer darf vorsorglich geschützt werden und welcher Erkrankte wird behandelt? Oder auch ganz konkret: Wer darf überleben? Fragen, die sich aus rein medizinisch-naturwissenschaftlichen Erwägungen nicht beantworten lassen. Es geht -auch -um Gerechtigkeit und somit um ethische und juristische Aspekte. 1 * Meiner wiss. Mitarbeiterin Anamaria Baltes danke ich herzlich für die Mitwirkung bei der Vorbereitung dieses Beitrags. 1 Brech, Triage und Recht, 2008, S. 151; Ach/Wiesing, Ethische Aspekte des Organmangels und der Organverteilung in: Brudermüller/Seelmann (Hrsg.), Organtransplantation, 2000, S. 139 (145 ff.). 2 Das deutsche Recht kennt den Begriff "Pandemie" nicht. Das Grundgesetz enthält aber in Art. 11 Abs. 2 Var. 3, 13 Abs. 7 Hs. 2 GG den Begriff der Seuchengefahr. Im schweizerischen Recht wird "Pandemie" in Art. 2 b. Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie (Influenza-Pandemieverordnung, IPV) vom 27.4.2005 (Stand: 1.7.2007) als "zeitlich begrenzte, weltweite und massive Häufung von Erkrankungen beim Menschen, die durch ein neuartiges Influenzavirus verursacht werden, das sich rasch ausbreitet, hoch ansteckend ist und gegen das ein großer Teil der Weltbevölkerung keine Immunität besitzt" definiert. 3 So auch Kloepfer/Deye, Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung, DVBl. 2009, 1208 (1209); entsprechend dem Pandemie-Begriff der WHO und deren Einteilung der Influenzapandemie in Phasen: WHO, Pandemic Influenza -Preparedness and Response, 2009, S. 13, 30 ff., verfügbar unter http://www.who.int/csr/disease/influenza/PIP Guidance09.pdf. Zur Phaseneinteilung der WHO siehe auch Bundesministerium für Gesundheit, Nationaler