1940
DOI: 10.1007/bf01749382
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Der gerichtsärztliche und kriminalistische Nachweis der Abtreibung

Abstract: Der gerichts/~rztliche und kriminalistisehe Nachweis der Abtreibung. 201 Reiehsministers des Innern und des Herrn Justizministers zu danken. Wir wissen Ihre Arbeit wohl zu schiitzen und kennen die zu fiberwindenden Sehwierigkeiten dieser (~bergangszeit wohl. Ieh gebe reich der Hoffnung hin, dal3 Sie alle yon der Oberzeugung durehdrungen sind: Auf dem Gebiete des Gerichtsarztwesens gilt es, im Interesse der Sache, zum Besten des Volkes und der Rechi~spflege eng zusammen zu arbeiten und fiir die gegenseitigen… Show more

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“…10 ; [ 29 ]). Daraufhin verfasste der Münchner Rechtsmediziner Hermann Merkel (1873–1957) eine grundlegende Kritik der Lehre und bezeichnete die Behandlung als „mechanische Abtreibungshilfe“, die nur von Personen ausgeübt werde, die sich krimineller Methoden der Fruchtabtreibung bedienten [ 30 ].
…”
Section: Sex Schafft Problemeunclassified
“…10 ; [ 29 ]). Daraufhin verfasste der Münchner Rechtsmediziner Hermann Merkel (1873–1957) eine grundlegende Kritik der Lehre und bezeichnete die Behandlung als „mechanische Abtreibungshilfe“, die nur von Personen ausgeübt werde, die sich krimineller Methoden der Fruchtabtreibung bedienten [ 30 ].
…”
Section: Sex Schafft Problemeunclassified