“…Fragt man vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen, welche Erkenntnis aus Fall ›A‹ gewonnen werden kann, der, darauf ist explizit hinzuweisen, keineswegs als Einzelfall interpretiert werden darf, dann ist es wohl zuerst und vor allem diese: Wer willentlich und gezielt Ämterpatronage betreibt, der betrachtet und behandelt attraktive Positionen (wie etwa eine Professur) so, als seien diese ein »für die Interessen der eigenen Klientel verfügbares Beutegut« 13 sich durchaus als erbärmlich bezeichnen, da er erkennen läßt, daß diesen jeglicher »Sinn für Ungerechtigkeit« 14 , obwohl allgemein menschliche Eigenschaft, abhanden gekommen zu sein scheint. Hierzu ist mit Shklar nicht nur das zu zählen, was eine ›objektive Ordnung‹ stört (wie das Verletzen von Gesetzen, das Brechen von Versprechen oder das parteiische Entscheiden in Streitfällen), sondern auch das, was das subjektive Empfinden der Opfer von Ungerechtigkeit, die ungerecht Behandelten, einbegreift.…”