2021
DOI: 10.1055/a-1341-7867
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COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Abstract: ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem von vier Bereichen einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer Tätigkeit mit ähnlich wie bei (1) bis (3) erhöhter Infek… Show more

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“…As an "infection caused by human-to-human transmission", it has been assigned number OD 3101 [21]. The criteria for recognizing COVID-19 as an OD are explained by Nowak et al 2021 [22]. In brief, they apply to people working in healthcare, in laboratories testing for SARS-CoV-2, in welfare, or in places with an infection risk similar to that of healthcare.…”
Section: Methodsmentioning
confidence: 99%
“…As an "infection caused by human-to-human transmission", it has been assigned number OD 3101 [21]. The criteria for recognizing COVID-19 as an OD are explained by Nowak et al 2021 [22]. In brief, they apply to people working in healthcare, in laboratories testing for SARS-CoV-2, in welfare, or in places with an infection risk similar to that of healthcare.…”
Section: Methodsmentioning
confidence: 99%
“…Vor dem Hintergrund des pandemischen Geschehens und der mitunter hohen Infektionszahlen in der Allgemeinbevölkerung ist eine Anerkennung der BK 3101 möglich, sofern die berufliche Verursachung überwiegend wahrscheinlich ist und keine Umstände aus dem unversicherten Bereich einer Anerkennung entgegenstehen [ 14 ]. Beispielhaft in diesem Kontext ist eine SARS-CoV-2-Infektion einer Haushaltskontaktperson, die vor dem Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen an COVID-19 erkrankte und die aufgrund der Art des privaten Kontakts eine außerberufliche Infektion wahrscheinlicher erscheinen lässt als eine berufliche Verursachung.…”
Section: Versicherungsfälle Der Gesetzlichen Unfallversicherungunclassified
“…Hierbei sind die Häufigkeit und die Intensität von Kontakten zu infektionsverdächtigen Quellen sowie die Art der konkret ausgeübten Tätigkeit maßgeblich. Überdies kann im Einzelfall beispielsweise ein Ausbruchsgeschehen im Betrieb ausreichen, um im Sinne einer Beweiserleichterung von einer arbeitsbedingten Infektion auszugehen, auch wenn ein konkreter Kontakt mit einer Indexperson nicht ermittelt werden kann [ 2 , 14 ].…”
Section: Versicherungsfälle Der Gesetzlichen Unfallversicherungunclassified
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“…B. um die Anerkennung von COVID-19-Krankheitsfolgen als Berufskrankheit gehen, aber auch um die Einschätzung möglicher Folgeerkrankungen und die Höhe der dadurch verursachten MdE, wenn die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Diese Fragestellungen werden sich bei Personen ergeben, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber der Allgemeinbevölkerung einer wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren [ 14 ]. Dies betrifft z.…”
Section: Neue Fragestellungen In Der Sozialmedizinischen Begutachtungspraxisunclassified