332 Reinhard Zimmermann Kulturelle Prägung des Erbrechts? JZ 7/2016 rechts beigetragen hat, 197 ist heute jedoch nicht mehr religiös konnotiert. Das gilt für das Testament nicht weniger als für die enge Verbindung des Menschen zu seinen Nachkommen, zu seinen Eltern und zu seinem Ehegatten: alles Punkte, für die die Juristen vergangener Zeiten sich auf Bibelverse gestützt haben. 198 Diese Bibelverse sind keine Rechtsregeln. Sie sind viel zu unspezifisch, um daraus konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Erbrechts zu ziehen; und sie bieten erst recht keinen Ansatzpunkt für die Erklärung der Unterschiede, die unter den europäischen Rechtsordnungen immer bestanden haben und auch heute noch bestehen.