“…Mit der Wahl des Begriffes "Aneignung" ist also weder vorentschieden, dass es unterrichtlich nicht um Zueignung gehen könne, noch werden solche Formen der Auseinandersetzung aus dem zu untersuchenden Feld ausgeklammert (s. 1.1). Vielmehr soll die unterrichtliche Vermittlung auch darauf untersucht werden, ob in ihr eine sich von der didaktischen Erschließung emanzipierende, selbständige Auseinandersetzung mit der Sache ereignet (vgl Pollmanns 2012, Pollmanns/Gruschka 2013…”