ZusammenfassungIn einer prospektiven Untersuchung (1/2001–4/2002) wurde der Wert der Zytologie für die klinische Diagnostik von Knochentumoren bei Hund und Katze überprüft. Bei 31 Hunden und zwei Katzen mit klinischen und radiologischen Hinweisen auf eine Knochenneoplasie wurden eine Feinnadelaspirationsbiopsie und eine zytologische Untersuchung von Knochengewebe durchgeführt. Die Punktion erfolgte ohne Sedation oder Lokalanästhesie mit einer 20-Gauge-Einmalkanüle (0,9 × 40mm) und einer 5oder 10-ml-Plastikspritze. Bei allen Patienten wurde die zytologische Diagnose durch eine histologische Untersuchung überprüft. Die histologische Untersuchung ergab bei 29 Tieren eine maligne Neoplasie: Osteosarkom (n = 23), undifferenziertes Sarkom (n = 2), maligne Histiozytose (n = 2), Liposarkom (n = 1) und Adenokarzinommetastase (n = 1). Bei vier Patienten wurden nichtneoplastische Knochenveränderungen festgestellt: reparative Knochenveränderungen (n = 3) und Osteomyelitis (n = 1). Bei keinem Tier waren im Zusammenhang mit der Feinnadelaspirationsbiopsie Komplikationen oder deutliche Schmerzreaktionen feststellbar. Bei 8/33 Patienten konnte mit einer Feinnadelaspirationsbiopsie kein auswertbares Zellmaterial gewonnen werden, sodass eine zytologische Untersuchung zunächst nicht möglich war. Eine zytologische Untersuchung von Abklatschpräparaten einer offenen Knochenbiopsie war bei vier dieser acht Tiere durchführbar. Bei 4/33 Tieren gelang es mit der zytologischen Untersuchung nicht, die Dignität der Knochenprozesse zu beurteilen. Mehr als drei Viertel der Patienten, bei denen nicht auswertbare zytologische Präparate vorlagen, wiesen röntgenologische Hinweise auf eine ausgeprägte Sklerosierung des Knochens im Bereich der Läsion auf. Mithilfe der Zytologie konnte bei 24/25 Patienten mit auswertbaren zytologischen Präparaten eine korrekte Diagnose bezüglich der Dignität gestellt werden, während bei einem Hund mit reparativen Knochenveränderungen fälschlicherweise ein Sarkom diagnostiziert wurde. Bei 5/25 Tieren war es mithilfe der Zytologie lediglich möglich, die Dignität korrekt zu beurteilen, während die Bestimmung der Tumorart nicht gelang.