“…Sowohl unions-wie auch verfassungsrechtlich sind dem Gesetzgeber aber zunächst weite Spielräume zur Abschöpfung von Sondervorteilen beziehungsweise zur Berücksichtigung von Umwelt-und Ressourcenkosten eröffnet Vor diesem Hintergrund könnte durch Berechnungen, seien sie auf Umwelt-und Ressourcenkosten oder aber auf Grenzvermeidungskosten bezogen, weder je eine bessere Legitimation der Abgabepreise gelingen, noch wäre für den Gewässerschutz etwas gewonnen, wollte man sich auf praktisch undurchführbare und methodisch angreifbare Kalkulationen verlassen (Gawel 2014). Der Staat steht hier weiterhin klar in der politischen Gestaltungsverantwortung für administrierte Abwasserpreise.…”