Zusammenfassung
Hintergrund Die Liposuktion des Lipödems Stadium III ist eine
leitliniengerechte Behandlung, welche seit dem Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses 09/2019 (G-BA) unter bestimmten Bedingungen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenkasse (GKV) durchgeführt werden kann. Wir vertreten die
These, dass die Behandlung im universitären Kostensystem nicht kostendeckend
abgebildet wird.
Material und Methoden In dieser monozentrischen, retrospektiven Studie
konnten die ökonomischen Aspekte von 92 Fällen bei 48 Lipödem-Patientinnen, die
im Zeitraum vom 09/2019–08/2023 zu Lasten der GKV stationär behandelt wurden,
untersucht werden. Diese Fälle wurden anhand der DRG-Kodierung und des
Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) herausgefiltert und die Kosten und
Erlöse pro Patienten anhand der Daten unserer Innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung (IBVL) berechnet.
Ergebnisse Es zeigte sich nach einem stationären Aufenthalt von 2,64±1,33
Tagen ein Gesamt-Erlös von 4.726,79±680,98 €. Hiervon mussten klinikintern
1.532,92±856,99 € stationäre Kosten, 2.686,02±1.174,70 € OP-Verrechnungskosten,
940,76±189,18 € Anästhesie Kosten sowie 63,19±125,38 € übrige Kosten bezahlt
werden. Im Mittelwert aller Behandlungen ergab das einen Verlust von
875,22 €/Fall. In 54 Fällen (59%) überstiegen die Kosten den Erlös. Insgesamt
ergab die Kalkulation aller Fälle einen Verlust von 80.520,63 €. Unter
Einbeziehung der ärztlichen Personalkosten steigt dieser Betrag auf über
100.000 €.
Schlussfolgerung Die Ergebnisse zeigen, dass die operative Behandlung des
Lipödems im deutschen DRG- und im universitären Kostensystem nicht kostendeckend
ist, was für die abschließende wirtschaftliche Bewertung des G-BA und die
Anpassung des DRG-Entgeltes relevant sein kann.