ZusammenfassungIn der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland von 1933–1945 wurden viele Menschen aus religiösen, ethnischen, politischen und anderweitigen Gründen verfolgt. Sie mussten eine oft mehrere Jahre andauernde Haft in Konzentrationslagern oder ähnlichen Einrichtungen erleiden und erlitten oft psychische und physische Traumen in einer auch heute kaum vorstellbaren Dimension. Nach dem Kriegsende wurden überlebende Konzentrationslagerhäftlinge zum Teil ärztlich untersucht und nach Erstellung medizinischer Gutachten bemühte sich die Bundesrepublik Deutschland, das während des Dritten Reiches erlittene Unrecht zu entschädigen. Mit dem noch relativ kurzen Abstand zu der Konzentrationslagerhaft wurde seinerzeit ein breites Spektrum an, damals als erlebnisreaktiv bezeichneten, psychischen Schäden dokumentiert und als Spätschäden festgehalten. In der Vielzahl der Fälle überwog damals bei den Geschädigten die Tendenz, das während der Haft Erlebte zu verdrängen. Deshalb war es auch schwierig, die gesamte Breite der psychosomatischen Reaktionen zu erfassen und zu entschädigen. Heute zeichnet sich teilweise ein anderes Bild ab, da die Betroffenen mit zunehmendem Abstand zu dem erlittenen Trauma sich ganz neu mit den erlebten Gräueln befassen, diese teilweise neu durchleben und auch eine intensivere Qualität psychosomatischer Reaktionen zeigen. Diese lassen sich heute als Spätschäden der Konzentrationslagerhaft erfassen.
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