sind direkt an die SchrifUeitung zu richten, sie dürfen nicht gleichzeitig anderen Blättern zum Abdrudc angeboten werden. Mit det Annahme des Manuskriptes erwirbt der Verlag das ausschließliche Redit der Vervielfältigung; Verbreitung und tlbersetzung der in dieser Zeitschrift zum Abdrudr gelangten Beiträge insbesondere audi das Recht, die Herstellung von fotomedianisdien Vervielfältigungen in gewerblichen Unternehmen zum innerbetrieblichen Gebrauch adi Maßgabe des zwisdien dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband der Deutschen Industrie abgeschlossenen Rahmenabkomniens zu genehmigen. Der Verlag erwirbt weiter das Redit der Verwendung des Manuskriptes lür fremdspradiliche Ausgaben. Kein Teil dieser Zeitschrift darf in irgendeiner Form, auch nicht durch Fotokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert werden; Jedoch wird gewerblichen Unternehmen die Anfertigung einer fotomechanischen Vervielfältigung (Fotokopie, Mikrokopie) für den innerbetrieblichen Gebrauch nach Maßgabe des zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband der Deutschen Industrie abgeschlossenen Rahmenabkommens gestattet. Werden die Gebühren durch Wertmarken entrichtet, so ist für Jedes Potokopierblatt eine Marke im Betrag von DM 0.10 zu verwenden. -Die Aufnahme dieser Zeitschrift in Lesezirkel ist nicht gestattet. Jeder fünfte jetzt lebende Mensch wird vorzeitig an Krebs sterben. Dies ist das Urteil der Statistik über die derzeitigen Ergebnisse der Karzinomforschung, die auf vielen Wegen die Lösung des Rätsels sucht und noch nicht gefunden hat. Wesentlich wäre die Kenntnis der Bedingungen und Ursachen der Krebsentstehung. Seitdem man weiß, daß die Karzinomzellen über Hunderte von Tier-oder Kulturpassagen die Eigenschaft des malignen Wachstums unverändert beibehalten können (47, 80, 75), und seitdem die Entstehung von Krebs-1078 Grundmann: Die Zytogenese des Krebses Dtsch. med. Wsthr., 86. Jg.
Zyanose oder auch plötzlicher Blässe kann unter unàufhaltsamem Blutdruckabfall zum Tod von Mutter und Kind führen. Die Leichenöffnung deckt in manchen Fällen einen bis dahin unerkannten Herzschaden, eine Nierenerkrankung, eine Thromboembolie der Lungen oder gar eine Luftembolie auf. Darüber hinaus blieb aher bislang eine Gruppe von Todesfällen an ,,Geburtsschock" kausal unerklärbar, wie etwa die von Fruhinsholz (11) und von Roselli (44) beobachteten.Bereits ein Jahrzehnt vor diesen Mitteilungen, 1926, war in einer brasilianischen Zeitschrift ein Artikel von J. R. Meyer über eine ,,Embolia pulmonar amnio-caseosa' erschienen (38), also über eine tödliche Lungenembolie bei einer Gebärenden durch Fruchtwasserbestandteile. In Nordamerika und in Europa blieb diese Mitteilung unbekannt. Fünfzehn Jahre später beschrieben Steiner und Lushbaugh (53) in den USA acht Todesfälle, bei denen die kleinen Lungengefäße histologisch durch Schleimfäden, Vernix caseosa und Mekonium verstopft waren. Steiner und Lushbaugh erkannten in dieser Embolie von Fruchtwasserbestandteilen die Todesursache dieser plötzlich unter der Geburt verstorbenen Frauen. Ohne die pathogenetischen Zusammenhänge vollständig aufklären zu können, wiesen sie schon darauf hin, daß diese ,,Fruchtwasserembolie" vorwiegend bei
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