“…Die Tätigkeit des MDK−Gut− achters dient dabei der Aufgabe, die ¹sozialmedi− zinische Wahrheit" zu finden [4], wobei sich die Praxis der Gutachtenerstellung an anerkannten wissenschaftlichen Kategorien wie informatio− neller Transparenz, Plausibilität, Reliabilität und innerer Stringenz orientiert. Das vielfältige Auf− gabenspektrum, das für den Bereich der gesetzli− chen Krankenversicherung im Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches V beschrieben ist, um− fasst die folgenden beiden Kernbereiche [5]: [7]. An− dererseits ergab beispielsweise eine repräsentative Befragung bei niedergelassenen Ärzten, dass 97 % der befragten Ärzte sozi− almedizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit für notwendig er− achteten, aber 85 % ihre eigenen diesbezüglichen Kenntnisse für nicht ausreichend oder dringend verbesserungswürdig einstuf− ten [8].…”