Hochschule Als Organisation 2012
DOI: 10.1007/978-3-531-18770-9_11
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Zur Professionalität von Hochschulleitungen im Hochschulmanagement: Organisationstheoretische Erklärungsversuche zu einer Interviewserie

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“…In Deutschland wurden die rechtlichen Grundlagen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht, wie in Österreich, mit der Hochschul reform geändert. Das Amt wurde bei seiner Einrichtung am Modell der Personal-und Interessensvertretung konzipiert, wie insbesondere das Frei stellungsmodell und die Wahlmodi zeigen.11 Zum anderen folgt das Amt der Gleichstellungsbeauftragten mit begrenzter Amtszeit, fehlenden Qualifika tionsanforderungen, Qualifikation "on the job" und einem Selbstverständnis als Wissenschaftlerin dem traditionellen Rektoratsmodel (Becker, Tadsen, Wild, Stegmüller 2011;Kleimann 2011). Zwar beinhalten die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten inzwischen über die Interessensvertretung hinaus die Unterstützung der Hochschule und der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags.…”
Section: Vergleich Mit öSterreich Und Der Schweizunclassified
“…In Deutschland wurden die rechtlichen Grundlagen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht, wie in Österreich, mit der Hochschul reform geändert. Das Amt wurde bei seiner Einrichtung am Modell der Personal-und Interessensvertretung konzipiert, wie insbesondere das Frei stellungsmodell und die Wahlmodi zeigen.11 Zum anderen folgt das Amt der Gleichstellungsbeauftragten mit begrenzter Amtszeit, fehlenden Qualifika tionsanforderungen, Qualifikation "on the job" und einem Selbstverständnis als Wissenschaftlerin dem traditionellen Rektoratsmodel (Becker, Tadsen, Wild, Stegmüller 2011;Kleimann 2011). Zwar beinhalten die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten inzwischen über die Interessensvertretung hinaus die Unterstützung der Hochschule und der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags.…”
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