ZusammenfassungDie fortschreitende Digitalisierung umfasst immer mehr Bereiche des Alltagslebens. Die damit verbundenen Gefahren waren ein wesentlicher Grund für die Entstehung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), mit der die Ermächtigung des Individuums verfolgt wurde. Ähnlich wie schon in der Vergangenheit in anderen Bereichen (etwa im Verbraucher- oder Umweltschutz), ist angesichts der komplexen Digitalisierungsprozesse in den letzten Jahren jedoch in zunehmendem Maße die Frage in den Vordergrund gerückt, ob und inwiefern sich ein wirksamer Datenschutz auf Grundlage eines individualistischen Konzepts in Form der Ermächtigung des Individuums realisieren lässt. Vor dem Hintergrund dieser Debatten diskutiert der vorliegende Beitrag die Herausforderungen, denen sich individualistische Datenschutz-Konzeptionen ausgesetzt sehen und anschließend anhand ausgewählter Teilbereiche des Datenschutzrechts Lösungsansätze, die über die Fokussierung auf das Individuum hinausgehen und die als eine Art Mittelweg zwischen individualistischen und kollektivistischen Ansätzen verstanden werden können. Im Zentrum der Gestaltungsvorschläge steht die sog. Multi-Stakeholder-Datenschutz-Folgenabschätzung, die gemeinsam mit weiteren überindividuellen Maßnahmen geeignet wäre, die Gefahren moderner Datenverarbeitungen in angemessener Weise zu adressieren.