Die Schwangerenvorsorge in Deutschland ist gesetzlich in den so genannten Mutterschaftsrichtlinien verankert mit dem Ziel, frühzeitig Risikoschwangerschaften und potenzielle Risikogeburten zu erkennen, um sie weiterer risikoadaptierter Betreuung zuzuführen. Neben 3 Ultraschalluntersuchungen sind serologische und infektiologische Parameter verpflichtend in die Vorsorge integriert, wohingegen der orale Glukosetoleranztest weiter der individuellen Indikationsstellung bedarf.