2019
DOI: 10.17104/9783406745904
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Verfassungsgeschichte

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“…7 In diesem Sinne erklären Frotscher und Pieroth schlüssig: "Zwischen Verfassungsgeschichte und geltendem Verfassungsrecht besteht ein enger, bereits aus ihrem gleichartigen Gegenstand ableitbarer Zusammenhang". 8 Das betrifft zuerst die nationale Verfassungsgeschichtsschreibung, aber auch deren europäische Dimension. Unter den verschiedenen Aspekten, unter denen die mit dem Tagungsthema gestellte Frage nach der Verfassungsgeschichte in Deutschland während der letzten 15 Jahre behandelt werden kann, gelten meine Beobachtungen dem möglichen Niederschlag aktueller Verfassungsfragen und -situationen in der Verfassungsgeschichtsschreibung.…”
Section: Artykuły -Articlesunclassified
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“…7 In diesem Sinne erklären Frotscher und Pieroth schlüssig: "Zwischen Verfassungsgeschichte und geltendem Verfassungsrecht besteht ein enger, bereits aus ihrem gleichartigen Gegenstand ableitbarer Zusammenhang". 8 Das betrifft zuerst die nationale Verfassungsgeschichtsschreibung, aber auch deren europäische Dimension. Unter den verschiedenen Aspekten, unter denen die mit dem Tagungsthema gestellte Frage nach der Verfassungsgeschichte in Deutschland während der letzten 15 Jahre behandelt werden kann, gelten meine Beobachtungen dem möglichen Niederschlag aktueller Verfassungsfragen und -situationen in der Verfassungsgeschichtsschreibung.…”
Section: Artykuły -Articlesunclassified
“…Es zeigt schon damit an, dass die "ausländischen Verfassungsentwicklungen" in die Darstellung betont miteinbezogen werden, soweit sie für das "Werden des modernen Verfassungsstaats" grundsätzliche Bedeutung haben. 33 Folgerichtig setzt die Darstellung mit den für das moderne Verfassungsrecht maßgebenden nordamerikanischen und französischen Revolutionen und ihrem Demokratieprinzip ein, die gleichsam als Grundlagen für die deutsche Entwicklung fungieren. Die Autoren plädieren angesichts des immer stärkeren Zusammenwachsens der europäischen Staaten innerhalb der "Europäischen Union" dafür, auch den "verfassungsgeschichtlichen Blick nicht eng auf die nationale Entwicklung zu begrenzen".…”
Section: Artykuły -Articlesunclassified