2009
DOI: 10.1515/zstw.2009.162
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Umweltstrafrecht. Berichterstatter

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
1

Citation Types

0
0
0
2

Year Published

2009
2009
2011
2011

Publication Types

Select...
2

Relationship

0
2

Authors

Journals

citations
Cited by 2 publications
(2 citation statements)
references
References 0 publications
0
0
0
2
Order By: Relevance
“…StGB) unterliegt, von vornherein nicht zur Kompensation der eingetretenen Vermögensminderung geeignet ist, da sie von Rechts wegen nicht zum Vermögen des Treugebers gehört 99 . Stattdessen wird die »Rechtsunbeständigkeit« eines mit dem verbotenen Geschäft erhaltenen Vermögensvorteils lediglich als wertmindernder Umstand zu berücksichtigen sein 100 , sodass eine Strafbarkeit wegen Untreue bei der Zahlung von »wirtschaftlich sinnvollen« Schmiergeldern in aller Regel ausscheiden wird 101 . Auch die Erwägung, dass nicht auf ein bestimmtes Geschäft bezogene Zuwendungen zur »Klimapflege« noch keinen kompensationsfähigen Vorteil begründen 102 , muss mit der Einschränkung versehen werden, dass ein Nachteil zu verneinen ist, wenn sich die Zahlung als »wirtschaftlich sinnvolle« Investition darstellt 103 …”
Section: A) Vermögensbetreuungspflicht Als Normativesunclassified
“…StGB) unterliegt, von vornherein nicht zur Kompensation der eingetretenen Vermögensminderung geeignet ist, da sie von Rechts wegen nicht zum Vermögen des Treugebers gehört 99 . Stattdessen wird die »Rechtsunbeständigkeit« eines mit dem verbotenen Geschäft erhaltenen Vermögensvorteils lediglich als wertmindernder Umstand zu berücksichtigen sein 100 , sodass eine Strafbarkeit wegen Untreue bei der Zahlung von »wirtschaftlich sinnvollen« Schmiergeldern in aller Regel ausscheiden wird 101 . Auch die Erwägung, dass nicht auf ein bestimmtes Geschäft bezogene Zuwendungen zur »Klimapflege« noch keinen kompensationsfähigen Vorteil begründen 102 , muss mit der Einschränkung versehen werden, dass ein Nachteil zu verneinen ist, wenn sich die Zahlung als »wirtschaftlich sinnvolle« Investition darstellt 103 …”
Section: A) Vermögensbetreuungspflicht Als Normativesunclassified
“…127 Doch verlangt sie einen ,Preis': Sie ist bestenfalls schwer vereinbar mit dem Charakter des verletzt wurde 132. Das ist nicht der Fall, soweit die vermögensrechtliche Dispositionsbefugnis des Geschäftsherrn reicht und sich der Handelnde im Rahmen des vom Geschäftsherrn (wirksam) erklärten Einverständnisses bewegt 133. Bei Bildung einer ,schwarzen Kasse' stellt sich demnach die Frage, wer wirksam ein derartiges Einverständnis erklären könnte.…”
unclassified