ZusammenfassungMit Gründung der neuen “Ampel”-Bundesregierung ging auch eine neue Kompetenzverteilung
im Klimaschutz einher. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde die Aufgabenerweiterung
des Bundesministeriums für Wirtschaft um den Klimaschutz und seine damit verbundene Umbenennung zum
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgeschrieben. Damit ging eine entsprechende
Reduktion der bisherigen Klimaschutzzuständigkeiten des Bundesumweltministeriums einher. Gleichzeitig
wurde diesem aber die Verantwortlichkeit für den Verbraucherschutz, welcher bisher beim Bundesjustizministerium
lag, übertragen. Auf diese Weise wurde aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV). Das Auswärtige Amt hat mit dem Organisationserlass explizite besondere Zuständigkeiten
im Klimaschutz erhalten, und zwar die Zuständigkeit für die Internationale Klimapolitik, die Klimaaußenpolitik.
Im vorliegenden Beitrag soll diese neue Kompetenzverteilung im Klimaschutz auf der Ebene der Bundesregierung
analysiert und bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf ihre allgemeine Bedeutung für die Umweltpolitik.
Im ersten Schritt erfolgt dafür eine Einordnung der Klimaschutzkompetenzen, welche sich vor allem zwischen
Umwelt- und Wirtschaftsministerium bewegen (1.). Anschließend werden mögliche Folgen dieser Neuordnung
eingeordnet (2.) und im letzten Schritt die neue Kompetenzverteilung, auch im Hinblick darauf, einer Wertung
unterzogen (3.).