“…Gleichermaßen vom Nationalen Ethikrat wie von der Ethics Task Force der European Association for Palliative Care wird die Terminologie von ‚aktiver' und ‚passiver' Sterbehilfe zurückgewiesen. Auch die Empfehlungen der American Academy of Critical Care Medicine[33] versuchen, abseits der klassischen Sterbehilfe-Terminologie eine kontextsensitivere Beschreibung der klinischen Handlungsoptionen am Lebensende, indem sie neben der Gleichwertigkeit von primärem Verzicht und sekundärer Zurücknahme den Unterschied zwischen ‚Töten' und ‚den Tod zulassen' sowie die Bedeutsamkeit der Intention für die Verabreichung von Schmerz-und Beruhigungsmitteln herausarbeiten.Das 2004 vorgestellte Konsensuspapier der Intensivmedizinischen Gesellschaften Österreichs[23,24] bietet ebenfalls eine differenzierte Auseinandersetzung mit End-of-Life-Handlungsoptionen, insbesondere in Hinblick auf die Reduktion intensivmedizinischer Therapie maßnahmen, um einen irreversiblen Sterbeprozess nicht zu verlängern[34].Die angeführten Dokumente zeigen, dass die medizinischen Fachgesellschaften bereits seit einigen Jahren darum bemüht sind, eine erhöhte Sensibilität für klinische Entscheidungen am Lebensende unter Medizinern zu erzeugen. Da es angesichts der oben geschildertenCure -Care -Comfort: Niemand wird im Stich gelassenDie grundlegende und unabdingbare Verpflichtung, den Patienten auch am Lebensende ärztliche und pflegerische Sorge zu widmen, ist die Basis, aus der sich das Prinzip des Wohltuns (salus aegroti suprema lex) und das Prinzip der Achtung der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex) ergeben[35].…”