2012
DOI: 10.54648/cola2012092
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The Court and the Charter: The impact of the entry into force of the Lisbon Treaty on the ECJ’s approach to fundamental rights

Abstract: In the two and a half years since the Lisbon Treaty came into force, the Court of Justice has issued a considerable number of decisions applying and interpreting the Charter of Fundamental Rights of the European Union. This article analyses this first wave of case law with the aim of identifying the impact of the Charter in the fundamental rights jurisprudence of the Luxembourg Court. For this purpose, the examination of the cases is organized around three dichotomies: continuity/change, expansion/restraint, a… Show more

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“…Insbesondere im Kontext der Europäischen Union mag die Eigenständigkeit Grundlage der Funktionsfähigkeit der Unionsrechtsordnung darstellen; sie ist jedoch zugleich unabdingbar mit Aspekten "wechselseitiger Verschränkung und Interdependenz", insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts und der konkreten Durchführung des Unionsrechts, verbunden. 115 Daher kann nicht aus der Eigenständigkeit des Unionsrechts ein pauschaler Schluss gezogen werden, dass die Mitgliedstaaten als umfassend und ausschließlich an die Unionsgrundrechte gebunden erachtet werden müssten. 116 Dennoch kann die Eigenständigkeit des Unionsrechtes eine Begründungsschiene für die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte liefern.…”
Section: Zur Autonomie Bzw Eigenständigkeit Des Unionsrechts Als Begr...unclassified
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“…Insbesondere im Kontext der Europäischen Union mag die Eigenständigkeit Grundlage der Funktionsfähigkeit der Unionsrechtsordnung darstellen; sie ist jedoch zugleich unabdingbar mit Aspekten "wechselseitiger Verschränkung und Interdependenz", insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts und der konkreten Durchführung des Unionsrechts, verbunden. 115 Daher kann nicht aus der Eigenständigkeit des Unionsrechts ein pauschaler Schluss gezogen werden, dass die Mitgliedstaaten als umfassend und ausschließlich an die Unionsgrundrechte gebunden erachtet werden müssten. 116 Dennoch kann die Eigenständigkeit des Unionsrechtes eine Begründungsschiene für die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte liefern.…”
Section: Zur Autonomie Bzw Eigenständigkeit Des Unionsrechts Als Begr...unclassified
“…114 Aus diesem Grund stützten sich maßgebliche Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts jener Zeit auf die entsprechenden kantonalen Grundrechtsgarantien. 115 Jedoch erwiesen sich auch einige der kantonalen Grundrechtskataloge in Bezug auf wichtige Grundrechtsgarantien als lückenhaft, was etwa die Versammlungsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung betraf. 116 Das Bundesgericht sah sich daher gezwungen, auf das Willkürverbot der damaligen Bundesverfassung zurückzugreifen und dieses weit auszulegen, um die landesweite Anwendung bestimmter Grundrechtsinhalte sicherzustellen.…”
Section: Zum Fortschritt Des Grundrechtsschutzes Durch Die Interaktio...unclassified
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